Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) dürfen nur nach persönlichem Kontakt ausgestellt werden. In Ausnahmefällen, bei schweren Infekten, Immobilität oder Schmerzen, die einen Arztbesuch unmöglich machen, sowie aus hygienischen Gründen im Rahmen der Pandemie, kann dieser Kontakt zunächst telefonisch, per Mail oder durch Angehörige erfolgen.
Die Rechtslage sieht vor, dass der Beginn einer AU maximal drei Tage rückdatiert werden darf.
Seit Februar 2022 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eAU funktionsfähig. Der Datensatz erreicht die Krankenkassen papierlos auf digitalem Wege. Für den Arbeitgeber erhalten Sie weiterhin einen Ausdruck.
SCHWANENPRAXIS
Dr. med. Henning Stracke Gabriela Graur Dr. med. Gerd Reichenbach Fachärztin für Innere Medizin und Kardiologie Fachärzte für Allgemeinmedizin
Westfälische Str. 26 57462 Olpe
Telefon 02761 90290 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.